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Wirtschaftsprüfung, Treuhand - und Prüfungswesen

Die Geschäftsführung einer Gesellschaft hat jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt.

Ist Ihr Unternehmen eine mittelgroße und große Kapitalgesellschaft bzw Personengesellschaft i.S.d §264a HGB? Dann sind Sie laut Handelsrecht dazu verpflichtet, Ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer kontrollieren zu lassen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Gehören Sie zu jenen oder führen Sie eine kleine Kapitalgesellschaft, haben Sie dennoch die Möglichkeit einer freiwilligen Prüfung Ihres Jahresabschlusses. Dies birgt viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein belegter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Zudem lernen wir im Zuge der Wirtschaftsprüfung das Unternehmen umfassend kennen. Unser Fachwissen erweitern wir ständig durch Weiterbildungen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch rasch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.

Die Prüfung dient der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens!

Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses. Wir leiten daraus Informationen und Eindrücke ab, die wir Ihnen zur positiven Unternehmensentwicklung abschließend vermitteln.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die gesetzliche Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus dem Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Es wird dabei lediglich bestätigt, ob die im Jahresabschluss dargestellte Lage auch der Wirklichkeit entspricht. Werden dabei Unterschlagungen oder sonstige gesetzeswidrige Tatsachen aufgedeckt, unterliegt der Wirtschaftsprüfer einer Redepflicht im Rahmen seiner Berichterstattung an die Geschäftsführung und Gesellschafter des Unternehmens. Dennoch zählt dies nicht zu den grundsätzlichen Aufgaben. Von der Tätigkeit eines Betriebsprüfers durch die Finanzbehörden sind Wirtschaftsprüfer abzugrenzen.

Für Banken und „Stakeholder“, das sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten, ist die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer besonders wesentlich. Dadurch erhalten sie Auskunft über den Einsatz ihres Kapitals.

Unser Angebot erstreckt sich über folgende Leistungen

  • Unternehmensbewertungen
  • Gründungsprüfungen
  • Sondergutachten
  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen (HGB)
  • Prüfung von Konzernschlüssen (HGB)
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen